Der Mietvertrag ist das Kernstück der Beziehung zwischen dem Vermieter und seinen Mietern, denn er regelt deren gegenseitige Rechte und Pflichten. Für den Abschluss eines Mietvertrages einigen sich die Vertragsparteien über den Mietzins eines Mietobjekts, die Nebenkosten sowie die Kündigungsfristen und –termine. Es ist empfehlenswert den Mietvertrag schriftlich festzuhalten. Die Gründe hierfür sind vielfältig. So kann es beispielsweise sein, dass die Höhe der Miete ändert oder das Mietverhältnis auf weitere Räume erstreckt werden soll. Häufig Gegenstand von Mietvertragsnachträgen ist auch die Aufnahme eines weiteren Mieters in den Mietvertrag. Eine solide Vertragsvorlage ist eine gute Basis, um spätere Streitigkeiten oder Uneinigkeiten zwischen Mieter und Vermieter zu vermeiden. Im HEV-Shop finden Sie zahlreiche Formulare für Ihren Kanton.