Nicht selten sieht sich ein Vermieter mit der Situation konfrontiert, dass die Mietzinszahlungen eines Mieters plötzlich ausbleiben. Es ist wichtig, dass der Vermieter rechtzeitig und juristisch korrekt reagiert, damit die schuldiggebliebene Summe nicht als Totalverlust abzuschreiben ist. Bei Zahlungsverzug des Mieters gibt das Gesetz dem Vermieter die Möglichkeit zur ausserordentlichen Kündigung. Er muss dabei aber korrekt vorgehen und gesetzliche Fristen beachten, ansonsten ist die Kündigung ungültig. Bezahlt der Mieter den Mietzins oder die Nebenkosten nicht, stehen dem Vermieter zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Er kann den fälligen Mietzins auf dem Betreibungsweg einfordern oder den Mieter abmahnen und die Kündigung androhen. Unser Merkblatt der Sicherungsmöglichkeiten Betreibung, Zahlungsverzugskündigung gibt Ihnen wertvolle Tipps.