Stockwerkeigentum ist ein Phänomen geworden, um den kein Praktiker mehr herumkommt. Es ist beliebt wie nie zu vor. Wer in der Schweiz eine Eigentumswohnung erwirbt, kauft nicht das ganze Grundstück, sondern nur einen Anteil davon. Dieser Anteil wird im Grundbuch festgehalten und spielt für die Verteilung der Kosten eine zentrale Rolle. Der Wohnungseigentümer muss sich im Verhältnis seines Anteils nicht nur an den Unterhaltskosten der gemeinschaftlichen Bauteile namentlich zum Beispiel Dach, Fassade, Treppenhaus, Personenaufzug etc., sondern auch an den Betriebskosten wie Heizkosten, Wasserkosten, Kosten der Hauswartung und der Gartenpflege etc. beteiligen. Bauliche Massnahmen an gemeinschaftlichen Bauteilen können grundsätzlich nur mit Zustimmung der Gemeinschaft durchgeführt werden. In der eigenen Wohneinheit, darf jedoch alles so verändert werden, wie man möchte. Hier in dieser Rubrik finden Sie alle wichtigen Informationen von ausgewählten Fachexperten rund ums Stockwerkeigentum.