In der Rubrik Bewilligungen & Zustimmungen finden Sie eine Auswahl an Vorlage, für die eine Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss. Ein Mieter kann z.B. nicht einfach ein Kühlgerät im Kellerabteil oder in einem Vorraum des Kellers aufstellen. In der Schweiz ist dies bewilligungspflichtig. Analog verhält es sich beispielsweise für die Installation von anderen Haushaltsapparaten. Im Sinne einer Ausnahmebewilligung erhält hierbei der Mieter die Erlaubnis, zu den aufgeführten Bedingungen Installationen auf eigene Kosten ausführen zu lassen. Dies zum Beispiel für Geschirrspülapparat, Kühlschrank, Tiefkühlapparat, Haushaltswaschmaschine, Tumbler oder Anderes. Wichtig: Der Anschluss an das zentrale Warmwassernetz ist verboten. Ein anderes zustimmungspflichtiges Thema stellt die Untervermietung dar. Die Grundlage für eine Untervermietung ist das Einverständnis (Bewilligung) des Eigentümers. Der Untermieter darf die Mietsache nicht anders gebrauchen als dem Hauptmieter gestattet.