Für die Reinigung der allgemeinen Räumlichkeiten, die Betreuung der gemeinschaftlichen Hausanlagen sowie die Umgebungsarbeiten wird in den meisten Mehrfamilienhäusern ein Hauswart angestellt. Der Hauseigentümer oder die Verwaltung stellt für die Hauswartung eine oder mehrere Personen ein. Die Parteien schliessen zu diesem Zweck einen Hauswartsvertrag ab, in dem sich der Hauswart verpflichtet, bestimmte Arbeiten gegen einen vereinbarten Lohn zu erledigen. Der genaue Aufgabenbereich des Hauswartes wie beispielsweise Erledigung von Reinigungs- und Gartenarbeiten, kleineren Reparaturen und Unterhaltsarbeiten oder Betreuung der Hausanlagen, sollte in einem Pflichtenheft klar festgehalten werden. Ein solcher Hauswartsvertrag untersteht den gesetzlichen Vorschriften über den Arbeitsvertrag (vgl. Art. 319ff. OR). In dieser Vorlage ist alles rechtssicher und klar geregelt. Beim Arbeitsvertrag muss zwischen einem hauptberuflichen und einem nebenamtlichen Hauswart unterschieden werden. Diese Rubrik hält handfeste Vorlagen für Sie bereit.